Neue Steuervergünstigungen für elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge und Jobräder

29 Mär 2019
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Neue Steuervergünstigungen für elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge und Jobräder

Mit einem Anteil von rund 0,5 % machen Elektro- oder Hybridfahrzeuge nach wie vor einen vergleichsweise geringen Teil der Neuzulassungen von Pkw aus. Dennoch nimmt die Elektromobilität deutlich an Fahrt auf, wobei insbesondere die Neuzulassungen von Dienstfahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb tendenziell steigen. Abgesehen von drohenden Fahrverboten sind es vor allem die neuen steuerlichen Vergünstigungen, die E-Fahrzeuge für Unternehmen und Mitarbeiter interessant machen.

Seit Jahresanfang gilt: Mitarbeiter müssen für die Überlassung eines Dienstfahrzeuges mit E-Antrieb auch für Privatfahrten nur noch 0,5 % des Bruttolistenneupreises als geldwerten Vorteil versteuern, wodurch die steuerliche Belastung im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen um 50 % niedriger ausfällt. Eine komplett steuerfreie Überlassung durch den Arbeitgeber ist dazu für Jobräder möglich. In unserem neuen Erklärvideo „E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad“ erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema. Schauen Sie gerne rein.

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