Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) – Datenaustausch zwischen der Türkei und Deutschland hat begonnen

21 Jan 2021
·
von

Um effizienter gegen die organisierte und internationale Steuerkriminalität vorgehen zu können, haben 2014 zahlreiche Länder eine Vereinbarung über den automatisierten Austausch von Kontoinformationen ratifiziert. Auf diesem Weg wurden den deutschen Behörden seit 2017 aus mittlerweile ca. 100 Unterzeichnerländern mehr als zehn Millionen Datensätze mit Informationen über Namen der Kontoinhaber, Kontostand, Erträge, Zinsen, Gewinne aus Veräußerungen sowie mögliche Dividenden übermittelt.

Als eines der letzten Unterzeichnerländer nimmt seit dem 31.12.2020 auch die Türkei am Datenaustausch teil, wodurch alle Finanzinstitute der Türkei verpflichtet sind, die spezifizierten Datensätze zwecks Weiterleitung nach Deutschland an eine zentrale Stelle zu melden. In Deutschland angekommen werden die Datensätze beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach in Deutschland steuerpflichtigen Personen durchsucht. Die Prüfung, ob den jeweiligen Einkünften in der Türkei auch in der Steuererklärung der Steuerpflichtigen Rechnung getragen wurde, obliegt den zuständigen Finanzämtern.

 

Welcher Personenkreis ist vom Austausch betroffen?

Der Datenaustausch ist für alle natürlichen oder juristischen Personen relevant, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, daneben aber über Kapital und/oder Versicherungen bei Finanzinstituten in der Türkei verfügen. Bei nicht offengelegten Einkünften in der Türkei drohen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder gar Leistungserschleichung (Arbeitslosengeld, Bezüge nach SGB2 etc.).

Im Falle der Steuerhinterziehung können betroffene Personen durch eine Selbstanzeige vor „Tatentdeckung“ durch die Behörden Straffreiheit erwirken; die Leistungserschleichung wird hierdurch jedoch nicht straffrei gestellt.

HINWEIS: Zwar geben die aktuell übermittelten Daten zunächst nur Einblicke in das Jahr 2019, das Finanzamt behält sich jedoch vor, Rückschlüsse auf die Vorjahre zu ziehen.

 

 

Wir sind für Sie da, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen

Wir beraten betroffene Personen/Mandanten und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Melden Sie sich möglichst umgehend, um noch vor Tatentdeckung eine wirksame Selbstanzeige abzugeben. Bei Bedarf erfolgt die Beratung durch unsere türkischsprachigen Mitarbeiter.

Hülya Ekinci
Bürokauffrau, Lohnbuchhalterin (IHK)

Tel.: 05451/9440-25
Fax:  05451/9440-50
h.ekinci@impluspartner.de

Zurück

 

 




Entdecken Sie jetzt die Vorteile der digitalen Buchhaltung.

mehr erfahren!

 


TeamViewer DownloadImpressum  |  Datenschutz


Beste Steuerberater 2021


ImplusPartner Mönninghoff - Schwakenberg - Schwoon - Kieslich Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
ImplusPartner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft