Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig

04 Nov 2014
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Nach Auffassung des BGH stellt das Bearbeitungsentgelt, das viele Kreditinstitute in Höhe von bis zu 3,00 Prozent des Nettodarlehensbetrages genommen haben, kein Entgelt für gesonderte Leistungen dar und dürfe deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. 

Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit bei Verbraucherdarlehen Bearbeitungsentgelte gezahlt haben, können gegenüber ihrem kreditgebendem Institut einen Erstattungsanspruch geltend machen.

 

 

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